Vermessungen
Weit öfter als landläufig angenommen und zu den unterschiedlichsten Zeitpunkten werden Vermessungsleistungen für ein Bauvorhaben erforderlich. Im wesentlichen sind dies...
Teilungsvermessung
Soll ein Teil eines bestehenden Grundstücks auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, so ist eine Teilungsvermessung notwendig. ÖbVermIng berät die Beteiligten bei der Lösung aller hierbei auftretenden Probleme. Wenn es gewünscht wird, holt er bei den jeweils zuständigen Behörden die erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen im Namen des Eigentümers ein. Nach der Übernahme der Urkundsvermessung in das Liegenschaftskataster erhalten Sie über den ÖbVermIng die Unterlagen, mit denen der Notar die Umschreibung im Grundbuch dann vornimmt.
Bauplanungshilfe[/]
Der Erweber eines Baugrundstückes hat natürlich auch gewisse Vorstellungen und Wünsche an sein neues Heim. Ob sich diese mit den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften vereinbaren lassen, wird erkennbar aus der Bauplanungshilfe des ÖbVermIng. Er kann dem Bauherrn und seinem Architekten Pläne zur Verfügung stellen, auf denen bauliche Anlagen auf dem Bau- und den Nachbargrundstücken, schützenswerter Baumbestand, Geländehöhen, Entwässerungsmöglichkeiten, vorhandene Leitungen, genaue Maße für die überbaubare Fläche und vieles anderes mehr eingetragen sind; eine unentbehrliche Planungsgrundlage für Bauherren und Architekten.
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Für jeden Bauantrag und jede Bauanzeige ist ein aktueller amtlicher Lageplan vorgeschrieben. Der ÖbVermIng fertigt diese Urkunde mit den in der Bauordnung vorgeschriebenen Angaben an und der Architekt trägt das geplante Vorhaben darin ein, so daß die Genehmigungsbehörden dieses beurteilen und genehmigen kann.
Gebäudeabsteckung
Auf Wunsch wird ein geplantes Gebäude vorab vom ÖbVermIng auf dem Grundstück abgesteckt, damit Bauherr und Architekt beurteilen können, ob die Planung den Vorstellungen entspricht oder ob das Bauvorhaben unter Berücksichtigung von Bewuchs oder Höhensituation nicht noch verschoben werden sollte. Manche Baugenehmigungsbehörden (aber oft auch Bauherren und Architekten) verlangen, daß das Bauvorhaben auf dem Grundstück abgesteckt und dieses dokumentiert wird. So ist der Bauherr sicher, daß die Position des Neubaus der Genehmigung entspricht und Ärger mit dem Bauamt bzw den Nachbarn vermieden wird.
Gebäudevermessung nach Fertigstellung
Jeder Bauherr ist gesetzlich verpflichtet, ein neu errichtetes oder ein in seinen Umringsmaßen verändertes Gebäude zum Nachweis im Liegenschaftskataster vermessen zu lassen. Gelegentlich verlangen auch Geldgeber eine amtliche Bescheinigung, daß das Gebäude innerhalb der Grenzen des beliehenen Baugrundstückes errichtet wurde.
Feststellung von Grundstücksgrenzen
Sind an einer Grundstücksgrenze die Grenzzeichen verloren gegangen oder im Zuge von Bauarbeiten beschädigt worden oder sind sie nicht mehr sicher, ob diese an der richtigen Stelle stehen, so beugen Sie Grenzüberbau und möglichem Streit mit dem Nachbarn vor, in dem Sie die Grenze feststellen und neu abmarken lassen.